Die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Der Anspruch ist, die Website barrierefrei und für verschiedene, auch mobile Geräte gut nutzbar zu gestalten. Zukünftig möchten wir diese Barrierefreiheit erhalten und, wo immer möglich, weiter verbessern.

Unser Maßstab für Barrierefreiheit sind die Erfolgskriterien des internationalen Standards, der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA, sowie den gemäß § 3 BITV 2.0 anzuwendenden Standard für Webangebote: Abschnitt 9 der EN 301 549. Konkret richten wir uns nach den Festlegungen und Erläuterungen des BITV-Tests.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website praeventionsstiftung-bw.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung (§ 10 Absatz 2 L-BGG) nicht barrierefrei:

  • Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte dieser Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
  • Fehlende Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache

b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.10.2020 überprüft und aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Fragen und Anregungen zu unserer Umsetzung haben, können Sie sich gerne bei uns melden:

Geschäftsstelle der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123-3814

E-Mail: praeventionsstiftung@sm.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3366

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.