Antragsunterlagen und Fördervoraussetzungen
Eine kassenübergreifende Projektförderung gemäß § 20a SGB V über die Stiftung für gesundheitliche Prävention ist an Voraussetzungen geknüpft, die im Einzelnen nochmals dargestellt sind.
Zur Antragstellung sind nachfolgend eingestellte Formulare zu verwenden. Darüber hinaus bitten wir um Beachtung der zusammengestellten Fördervoraussetzungen und Hinweisen zur Antragstellung im Downloadbereich.
Für eine Förderung müssen die Kriterien des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbands beachtet werden. In Kapitel vier sind die Kriterien für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V dargestellt. Den GKV-Leitfaden-Prävention in seiner jeweils gültigen Fassung finden Sie hier.