Aktueller Förderschwerpunkt

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Stärkung der Gesundheitskompetenz für vulnerable Gruppen

Gesundheitskompetenz spielt im Alltag eine wichtige Rolle, um Entscheidungen in den Bereichen Krankheitsbewältigung, Prävention sowie Gesundheitsförderung treffen zu können. Daneben nehmen die Komplexität des Gesundheitssystems sowie die Zahl chronischer Erkrankungen zu und damit auch die Bedeutung von Gesundheitsförderung und Prävention, was mit steigenden Anforderungen an den Einzelnen verbunden ist.

Der Anteil an eingeschränkter Gesundheitskompetenz in Deutschland ist bei vulnerablen Gruppen, beispielsweise bei älteren und jüngeren Menschen mit niedrigem Bildungs- und Sozialstatus hoch. Liegt ein Migrationshintergrund vor, steigt der Anteil geringer Gesundheitskompetenz erneut. Dennoch darf nicht angenommen werden, dass allein Migration für eine geringe Gesundheitskompetenz verantwortlich ist. Weitere Einflussfaktoren wie bspw. soziale Aspekte müssen unbedingt berücksichtigt werden, sonst droht Stigmatisierung.*

* Quenzel, G., Schaeffer, D. (2016) Health Literacy – Gesundheitskompetenz vulnerabler Bevölkerungsgruppen. Bielefeld: Universität Bielefeld.

Vulnerabilität

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Als vulnerabel (verwundbar) gilt eine Person oder eine Gruppe von Personen, wenn sie genetisch und/oder biografisch erworben, anfällig dafür ist, ihre körperliche, psychische, soziale oder subjektive Gesundheit einzubüßen oder ein typisches Problemverhalten (z.B. Sucht) zu zeigen und/oder wenn sie in herausgehobener Weise dazu disponiert ist, eine solche Auffälligkeit zu entwickeln. Vulnerabilität bezeichnet auch das Ausmaß, wie stark eine Person oder eine Gruppe von Personen durch soziale und/oder Umweltgegebenheiten beeinflusst wird und in welchem Maße sie diese bewältigen kann. Die Verwundbarkeit ist abhängig von der Art und Intensität der Einflussnahme sowie von der Empfindlichkeit und Adaptationsfähigkeit der Person oder Personengruppe. Vulnerabilität ergibt sich also aus dem Vorhandensein und dem Zusammenspiel verschiedener biologischer, psychischer, sozialer und physikalischer Risiken bei geringer Widerstandsfähigkeit (Resilienz). Maßstab für die Projektförderung ist der Nachweis, dass die Zielgruppe einer über das übliche Maß hinausreichende Inzidenz und/oder Prävalenz von Auffälligkeiten verfügt. Der Blickwinkel ist der der selektiven und/oder indizierten primordialen und primären Prävention und Gesundheitsförderung nicht aber der sekundären, tertiären oder quartären Prävention.

Quellen:

Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht (Hg.): Präventionslexikon. Vulnerabilität (letzter Zugriff am 07.08.2020)
Serafin, A. (2018): Vulnerabilität im Jugendalter. SuchtMagazin 44(3): 5-14.

Antragsfristen

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Anträge können jederzeit bei der Geschäftsstelle gestellt werden. Entscheidungen werden zunächst zwei Mal jährlich durch die Kooperationspartner im Rahmen des Koordinierungsausschusses getroffen.

Hierfür gelten folgende Stichtage: 31. März und 30. September

Die Antragsteller werden ab dem Stichtag innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten über die Entscheidung des Koordinierungsausschusses informiert.

Antragstellung

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Kontaktieren Sie uns gerne im Vorfeld der Antragstellung für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Bitte senden Sie Ihren Antrag sowohl per Post als auch per E-Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg

Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg
Geschäftsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

E-Mail: Praeventionsstiftung@sm.bwl.de

Beachten Sie, dass die jeweilige Geschäftsstelle der örtlich zuständigen Kommunalen Gesundheitskonferenz bzw. des örtlich zuständigen Netzwerks für Suchthilfe und Suchtprävention über Ihren Projektantrag informiert ist und setzen Sie diese beim Versand per E-Mail Cc!

Beim Versand per E-Mail ist zu beachten, dass der Kosten- und Finanzierungsplan als Exceldatei versandt wird.

Fördervoraussetzungen

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Bitte beachten Sie für eine Antragstellung bei der Stiftung für gesundheitliche Prävention die

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Fördervoraussetzungen.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

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Die an uns versandten Unterlagen werden nach der Antragstellung auf Vollständigkeit geprüft. Sobald der Antrag elektronisch und auf dem Postweg bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Eingang der Unterlagen. Nach dem jeweiligen Stichtag nehmen wir Ihren Antrag in das laufende Verfahren auf.

  • Dauer des Gesamtverfahrens: ca. drei Monate
  • Bewertung und Entscheidung über den Projektantrag durch den Koordinierungsausschuss
  • Mitteilung der Entscheidung des Koordinierungsausschusses an den Antragsteller
  • Bei positiver Entscheidung:
    • Mitteilung über die Einleitung des Förderverfahrens durch die Geschäftsstelle der Stiftung und Information über weitere Schritte der Förderung
    • Finalisierung des Bewilligungsschreibens
    • Projektbeginn
Hände tippen auf der Tastatur eines Laptop-Computers

Antrag stellen

Informieren Sie sich hier über alle Fördervoraussetzungen.

Zu den Antragsunterlagen