Der Koordinierungsausschuss stellt sich vor

Um kassen- bzw. trägerübergreifende Projekte im Rahmen der Umsetzung des Präventionsgesetzes zu fördern, wurde der sogenannte Koordinierungsausschuss gegründet. Er legt zum einen Förderschwerpunkte fest und entscheidet zum anderen über eine Förderung.

Um zu einer fundierten Entscheidung zu gelangen, werden alle eingegangenen Projektanträge zunächst diskutiert. In einem zweiten Schritt werden Antragsteller, deren Anträge potentiell förderfähig sind, zu einem Gespräch eingeladen. Die finale Entscheidung über eine mögliche Förderung erfolgt in einer Sitzung des Koordinierungsausschusses, dessen Vorsitz der Stiftungsratsvorsitzende innehat.

Alle gesetzlichen Krankenkassen sind als Beteiligte der Landesrahmenvereinbarung Baden-Württemberg stimmberechtigte Mitglieder des Koordinierungsausschusses, da sie Projektmittel gemäß § 20a SGB V zur Verfügung stellen. Auch das Land Baden-Württemberg besitzt ein Stimmrecht, da durch das Land und die Stiftung diese Plattform ermöglicht werden konnte.

Alle weiteren Beteiligten der Landesrahmenvereinbarung hatten die Möglichkeit, als beratende Mitglieder, dem Koordinierungsausschuss beizutreten. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Landesverband Südwest sowie die Unfallkasse Baden-Württemberg haben von ihrem Beitrittsrecht Gebrauch gemacht.

Ziel ist es durch diese Konstellation, nicht nur kassenübergreifende, sondern wenn möglich auch trägerübergreifende Projektförderungen anzustoßen.

Stimmberechtigte und beratende Mitglieder des Koordinierungsausschusses

Stimmberechtigte Mitglieder des Koordinierungsausschusses

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Gemäß der Vereinbarung zu § 5 Landesrahmenvereinbarung Baden-Württemberg sind hier die Mitglieder des Koordinierungsausschusses in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

  • AOK Baden-Württemberg
  • BKK Landesverband Süd
  • IKK classic
  • Knappschaft Bahn See
  • Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • Verband der Ersatzkassen (vdek) und folgende vom vdek benannte Ersatzkassen: Barmer, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse

Mitglieder des Koordinierungsausschusses mit beratender Stimme

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Gemäß der Vereinbarung zu § 5 Landesrahmenvereinbarung Baden-Württemberg sind hier die Mitglieder des Koordinierungsausschusses mit beratender Funktion in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
    Landesverband Südwest
  • Geschäftsführer(in) der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg
  • Unfallkasse Baden-Württemberg
  • Vorsitzende(r) des Stiftungsrats der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg

Geschäftsberichte

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