- Wer kann sich bewerben? / Ausschlusskriterien
- Kategorie, Kooperationsprojekte
- Preisgelder inklusive Sonderpreis
- Onlinebewerbung und Bewerbungsfrist
- Wichtige Auswahlkriterien
- Sonderpreis des GKV-Bündnis für Gesundheit Baden-Württemberg
- Zusatzmaterial
Wer kann sich bewerben? / Ausschlusskriterien
- Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Initiativgruppen und Organisationen wie etwa Vereine, Verbände, Kitas sowie Schulen, Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden), Stadtteilinitiativen und weitere öffentliche Institutionen aus Baden-Württemberg.
- Es werden ausschließlich Projekte von Bewerberinnen und Bewerbern ausgezeichnet, die gemeinnützige Zwecke ohne Gewinnerzielungsabsichten verfolgen.
- Grundsätzlich können sich nur laufende Projekte bewerben. Die Bewerbung von bereits abgeschlossenen Projekten (sofern das Projektende maximal ein Jahr zurückliegt) ist möglich. Im Fall von abgeschlossenen Projekten wird die Frage zur Verwendung des Preisgelds besonders gewichtet.
- Angebote der Regelversorgung sind von der Bewerbung ausgenommen.
- Das Projekt wird in Baden-Württemberg umgesetzt.
- Auch der Antragsteller ist in Baden-Württemberg angesiedelt.
- Projektideen werden nicht ausgezeichnet.
Kategorie, Kooperationsprojekte
Sie können Ihr Projekt nur bei einer Kategorie einreichen. Wählen Sie diese entsprechend der Lebenswelt aus, in der die Projektumsetzung erfolgt.
Sie können sich auch als Kooperationsprojekt bewerben. Unter einem Kooperationsprojekt werden Projekte verstanden, die von mindestens zwei Partnern wie z. B. Kommune und Verein gemeinsam umgesetzt werden und gemeinsam für das Projekt verantwortlich sind. Auch als Kooperationsprojekt ist die Auswahl einer Kategorie erforderlich, die entsprechend der Lebenswelt auszuwählen ist, in der die Projektumsetzung erfolgt.
Preisgelder inklusive Sonderpreis
Insgesamt vergibt die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg Preisgelder in verschiedenen Kategorien von bis zu 60.000 Euro inklusive eines Sonderpreises des GKV-Bündnisses für Gesundheit Baden-Württemberg in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Verteilung der Preisgelder. Die Preisgelder dürfen nur für das ausgezeichnete Projekt eingesetzt werden.
Onlinebewerbung und Bewerbungsfrist
Bewerbungen können vom Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ausschreibung bis zum 11. November 2025 nur über die Onlineplattform BWSHARE eingereicht werden.
Auf der Onlineplattform ist zudem der Steckbrief auszufüllen. Beachten Sie, dass die Angaben verpflichtend sind, um das Bewerbungsformular übermitteln zu können.
Eine gesonderte Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten Sie nicht. Auf der Onlineplattform werden Sie über den Eingang der Bewerbung informiert.
Das Bewerbungsformular ist vollständig auszufüllen.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben im Bewerbungsformular mit den Angaben im Steckbrief übereinstimmen.
Wichtige Auswahlkriterien
Bei unserer Auswahl berücksichtigen wir die good-practice-Kriterien der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung.
Sonderpreis des GKV-Bündnis für Gesundheit Baden-Württemberg
Das GKV-Bündnis für Gesundheit Baden-Württemberg vergibt im Rahmen des Präventionspreises „Aktiv sein für mehr Wohlbefinden“ einen Sonderpreis. Der Sonderpreis wird an Projekte, Initiativen oder Programme verliehen, die die Kriterien nachhaltige Verankerung vor Ort (Verstetigung) und/oder integrierte Ansätze (z. B. Umsetzung von Health in All Policies) besonders kreativ umsetzen.
Zusatzmaterial
Sie können mit Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform BWSHARE ergänzend Bilder und Presseberichte hochladen. Die Anzahl ist auf drei Dokumente mit jeweils 5 MB beschränkt.
Das Hochladen von Zusatzmaterial ist freiwillig.
Mit dem Hochladen des Zusatzmaterials erklären Sie sich bereit, dass dieses ggf. im Rahmen der Veranstaltung zur Preisverleihung verwendet werden darf. Ggf. abgebildete Personen haben ihre Einwilligung hierzu erklärt.
Das zur Verfügung gestellte Zusatzmaterial wird von der Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg, vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, der Jury sowie ggf. von beauftragten Subunternehmern verwendet.
Hierzu willigen Sie im Rahmen der Einreichung der Bewerbung über den Steckbrief ein.