Aufgaben des Stiftungsrats

Alle Aufgaben werden im engen Austausch mit der Geschäftsstelle erfüllt. Dies sind insbesondere:

  • Festlegung konkreter Ziele und Prioritäten
  • Vergabe der Stiftungsleistungen
  • Genehmigung des Haushaltsplans, der Jahres­abschlussrechnung und des Rechenschafts­berichts
  • Entlastung des Vorstands

Mitglieder des Stiftungsrats

Mitglieder des Stiftungsrats

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Nachfolgend sind die Mitglieder des Stiftungsrats in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt

  • AOK Baden-Württemberg
  • BKK B. Braun Aesculap
  • DAK-Gesundheit
  • Bundesverband der pharmazeutischen Industrie e.V., Landesverband Baden-Württemberg
  • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
  • IKK classic
  • Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (beratendes Mitglied)
  • Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg*
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Süd
  • Roche Pharma AG
  • SRH Holding Heidelberg
  • Stiftung Sport in der Schule
  • Südwestmetall Verband der Metall- und Elektroindustrie
  • Unfallkasse Baden-Württemberg
  • Verband der Ersatzkassen e.V.: Vertretung der Zustiftergemeinschaft der Ersatzkassen (BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH und Techniker Krankenkasse)

*Vorsitzender des Stiftungsrats ist der Ministerialdirektor des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Weitere Stiftungsorgane

Vorstand

Der Vorstand der Stiftung für gesundheitliche Prävention sorgt für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks und überwacht die Geschäftsführung.

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Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat berät die Stiftung, steht für fachliche Fragen zur Verfügung und bringt den aktuellen Stand der Wissenschaft in die Stiftungstätigkeiten ein.

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